Wohnungen oft kleiner als angegeben

Immer wieder kommt es vor, dass Wohnungen nicht die Größen aufweisen, wie sie im Mietvertrag stehen. Bei einer Untersuchung der Dekra Real Estade kam neulich heraus, dass ca. 80 der nachgemessenen Wohnungen kleiner waren als im Mietvertrag angegeben. Oft ist die Wohnungsfläche bis zu 10% kleiner als im Mietvertrag festgehalten.

Da der Mieter die Nachweispflicht hat, ist es also ratsam selbst nachzumessen. Haben Sie den Nachweis erbracht, sollten Sie versuchen die Miete zu mindern, ggf auch rückwirkend. Jedoch muss der Vermieter nicht immer dem zustimmen. Laut Experten muss durch den Mieter nachgewiesen werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnsituation vorliegt. Gute Chancen auf Mietminderung bestehen, wenn im Mietvertrag eine Quadratmetermiete vereinbart ist. Laut einiger Gerichtsurteile ist es zulässig, dass ein Mieter bis zu 10qm Abweichung in Kauf nehmen muss. Verschiede Gerichtsprozesse zwischen Mieter und Vermieter gingen dabei unterschiedlich aus. Teils bekam der Vermieter recht, teils der Mieter. Am Ende muss der Betroffene selbst entscheiden, wie weit er gehen möchte. Überlegenswert wäre ein Rechtsstreit nach Widerspruch des Vermieters jedoch, weil auch die Betriebskosten betroffen sein können und man so kräftig drauf zahlt. Wenn Sie nun Ihre Wohnfläche Ihrer Wohnung nachmessen möchten, so beachten Sie bitte unter anderem Folgendes:

-Abstellräume zählen dazu
-Garage und Keller zählen nicht zur Wohnfläche
-Kellerersatzräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche
-Terrasse oder Balkon zw. 25 bis 50% zur Wohnfläche zugehörig
-Bei Dachschrägen unter 1 Meter zählt die Wohnfläche nicht, bei 1 bis 2 Meter zu 50% angerechnet
-Bei Nennung "DIN-Vorschrift" im Mietvertrag, sollte ein Fachmann das Messen übernehmen