- Wohnungen in Deutschland
- Wohnungen
- Rauchmelder in Wohnungen retten Leben
- Wie ich Wohnungen gefunden habe
- Eigenheime in Deutschland oft günstiger als im europäischen Vergleich
- Wohnungen oft kleiner als angegeben
- Besichtigungsrecht des Vermieters in Wohnungen
- Hurra, Hurra Obama ist da!
- Wohnungen finden
- Wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird
Eine besondere Form des Wohnens ist neben der Eigentumswohnung und Mietwohnung die Genossenschaftswohnung. Zuzüglich zur monatlichen Nutzungsgebühr hat der künftige Mieter Genossenschaftsanteile einzuzahlen, deren Höhe von den Zielen der Genossenschaft und von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt. Die Genossenschaftsanteile werden neben anderen Mitteln (Darlehen, Förderungen) u.a. für den Kauf und die Instandhaltung geeigneter Immobilien verwendet. Der Mieter schließt mit der Genossenschaft keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag. In diesem sind ebenfalls die Rechte und Pflichten des Nutzers hinsichtlich des Wohnungsgebrauchs, Reparaturen und Betriebskosten festgehalten. Die monatliche Miete wird hier als Nutzungsentgelt bezeichnet. Der Betrag hängt dabei nicht nur von Größe, Umfeld und Wohnungszustand ab, sondern gegebenenfalls auch von Höhe der gezahlten Einlage. Wer mehr einzahlt, zahlt möglicherweise weniger „Miete“.
|
|||