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Vermieter oder Eigentümer können Wohnungen eines Mieters nur dann besichtigen, wenn hierfür ein aussagekräftiger Grund vorliegt. Ein derartiges Besichtigungsrecht für Vermieter gibt es nicht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes darf der Vermieter die Wohnung des Mieters ohne Einverständnis dessen nicht betreten. Anspruch auf einen zweiten Schlüssel für die Mietwohnung ist nicht gegeben. Laut früheren Entscheidungen vom AG Münster und AG Köln, ist die Besichtigung dann zulässig wenn der Vermieter überprüfen möchte, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies ist aber nur alle 2 Jahre möglich. Bei Besichtigungsterminen muss stets auf die Berufstätigkeit des Mieters genommen werden. Wohnungsbesichtigungen dürfen nur zu gängigen Zeiten vereinbart werden. Es ist nicht zulässig, wenn der Mieter sich wöchentlich Zeit für eine Begehung nimmt.
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